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Gesunde Luft im Zeichen der Effizienz
Lüftungsgeräte erhalten ab 2016 ein Energielabel

Köln/Bietigheim-Bissingen im November 2015. Laut Bundesumweltministerium befinden wir uns ca. 80 bis 90 Prozent unseres Lebens in geschlossenen Räumen. Daher ist gute Raumluft elementar für unsere Gesundheit. Während in Gebäuden älterer Bauart ein natürlicher Luftwechsel über Fugen und Ritzen stattfand, ist das beim heutigen Standard meist nicht mehr möglich. Für die modernen, luftdicht verpackten Energiespar-Neubauten und energetisch sanierten Altbestände fordert daher die Lüftungsnorm (DIN 1946-6) ein Lüftungskonzept. Zumeist ergibt diese Untersuchung, dass gesundes Raumklima nur mehr durch eine Lüftungsanlage gewährleistet werden kann. Hierfür bietet der Markt eine Vielzahl an Geräten in verschiedensten Preis- und Leistungsklassen. Eine gute Orientierung verschafft künftig das Energielabel, wie man es bereits von Kühlschränken, Waschmaschinen oder Glühbirnen kennt: Ab 2016 verrät es Verbrauchern auf einen Blick die Effizienz eines Lüftungsgeräts sowie Betriebslautstärke und Luftfördermenge.

Laut neuer EU-Ökodesign-Richtlinie müssen Wohnungslüftungsgeräte ab Neujahr 2016 mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Mittels eines Klassifikationssystems lässt sich schnell erkennen, welches Gerät zuhause für gesunde Luftverhältnisse sorgen und gleichzeitig allen energetischen Anforderungen gerecht werden kann: Das gute alte Energielabel prangt nun auch auf Lüftungsgeräten für die private Anwendung (Leistung bis zu 1.000 m³/h Luftförderung). Ausgenommen sind nur Geräte ohne Wärmerückgewinnung unter einer Leistungsaufnahme von 30 Watt – also einfache Toilettenlüfter. Der Aufkleber zeigt an, wie man es von vielen Alltagsprodukten bereits gewohnt ist, in welcher Effizienzklasse das jeweilige Gerät rangiert. Ausgangspunkt ist Stufe „G“: Die niedrigste „Energieeffizienz“ des normalen Fensterlüftens.  

Demgegenüber bedeutet die höchste Klasse A+ eine Primärenergieeinsparung von über 42 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Dieser Wert beinhaltet die Verrechnung des Stromaufwandes zur Betreibung der Ventilatoren mit der Einsparung der Heizenergie. Aus dem neuen ErP-Label ist auch ablesbar, wie leise das Lüftungsgerät im Aufstellraum arbeitet und wieviel Kubikmeter Luft es pro Stunde maximal fördern kann. Damit bietet das neue Label Verbrauchern eine gute Möglichkeit, sich schnell einen Überblick bzgl. Preis und Leistung zu verschaffen. Die für das einzelne Bauvorhaben sinnvollste Geräteklasse ist am besten nach den individuellen Anforderungen an Energierückgewinnung, Montageaufwand und Investitionsvolumen mit dem Fachmann abzuklären.

Alles zum neuen Labeling von Lüftungsgeräten sowie allgemein zum Thema Wohnungslüftung erfahren Sie unter www.wohnungs-lueftung.de, dem Verbraucherportal des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. (FGK).

ENDE





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docPM Energielabel fuer Wohnungslueftung BDH-FGK.doc 

Bildquelle:
 BDH/FGK (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V., Köln / Fachverband Gebäude-Klima e.V., Bietigheim-Bissingen);
honorarfreier Abdruck bei Quellenangabe.