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7 Tipps für himmlische Luft im Neubau
Kurz & knapp: Was Bauherren unbedingt in puncto Lüftung beherzigen sollten

Köln/Bietigheim-Bissingen im Juli 2016. Um Energie zu sparen, werden die Außenhüllen moderner Neubauten praktisch luftdicht ausgeführt. Dieser grundsätzlich sinnvolle Planungsanspruch kann sich jedoch leider schnell ins Gegenteil verkehren: Denn um in modernen Immobilien ein gesundes Raumklima zu haben, Schimmelschäden zu vermeiden und das Effizienzpotenzial wirklich auszuschöpfen, bedarf es beim Neubau unbedingt eines schlüssigen Lüftungskonzepts. Das müssen Bauherren wissen:

1. Obligatorisch: Ein Lüftungskonzept ist kein Luxus, sondern wichtiger Bestandteil heutiger Bauplanung. Der verantwortliche Bauplaner, Architekt oder Fachhandwerker muss gem. DIN 1946-6 einen Vorschlag zur Be- und Entlüftung der Wohnung oder des Hauses machen.

2. Lüften von Hand: Entscheiden Sie sich gegen die Installation einer automatischen Lüftungsanlage, müssen Sie alle zwei Stunden von Hand lüften, um eine gesunde Raumluft-qualität zu wahren und Schimmelschäden zu vermeiden. Dabei lüften Sie einen Großteil der Heizwärme wieder zum Fenster hinaus. Wohnungslüftungsanlagen hingegen können durch kontrollierte Luftwechsel und Wärmerückgewinnung die Heizkosten zusätzlich um 30 bis 50 Prozent senken.

3. Profi-Planung: Auslegung und Installation sollte ein Fachbetrieb übernehmen. Dann ist sichergestellt, dass die Luftmengen korrekt und die Geräte fachgerecht eingebaut sind, sowie dass das System praktisch unhörbar und ohne Zugluft arbeitet.

4. Hygiene: Kontrollierte Wohnungslüftungsanlagen arbeiten sehr hygienisch. Wichtig ist im Betrieb lediglich, dass die Bewohner die Filter am Gerät ein- bis zweimal im Jahr austauschen, je nach Herstellerempfehlung. Dies lässt sich leicht und schnell selbst erledigen. Etwa alle zwei Jahre sollte ein Fachmann die Anlage prüfen und ggfs. reinigen.

5. Einweisung: Qualitätsanlagen sind sehr einfach zu bedienen. Via App oder über simple Steuereinheiten können verschiedene Lüfterstufen individuell eingestellt werden. Lassen Sie sich von Ihrem Fachhandwerker kurz einweisen.

6. Systemwahl: Ob sich für ein konkretes Bauvorhaben eher eine zentrale oder dezentrale Lösung anbietet, ist objektabhängig und sollte der Fachmann entscheiden.

7. Tipp für den Winter: Auch mit Lüftungsanlage dürfen Sie die Fenster auf Wunsch natürlich noch öffnen, obgleich das zur ausreichenden Frischluftversorgung nicht mehr nötig ist. Im Winter ist es jedoch schlauer, darauf zu verzichten, um von der Wärmerückgewinnung der Anlage und niedrigen Heizkosten zu profitieren.

Mehr zum Thema Wohnungslüftung erfahren Sie unter www.wohnungs-lueftung.de, dem Verbraucherportal des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH) und des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. (FGK).






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  Bildquellen:
BDH, Köln/FGK, Bietigheim-Bissingen
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